©  Schreinerei Joachim Groß - Am Bornweg 7 - 35466 Rabenau-Odenhausen - Tel. 0 64 07 / 95 07 21
Was ist zu tun im Trauerfall? Zuerst muss der Arzt benachrichtigt werden. Er stellt den Tod fest und fertigt die Todesbescheinigung aus. Unmittelbar danach sollten Sie mit uns Kontakt aufnehmen. Wir stehen Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung, auch an Sonn- und Feiertagen. Gerne kommen wir auch zu Ihnen nach Hause. In allen Bestattungsangelegenheiten sind wir für Sie da! Bitte halten Sie zum Trauergespräch folgende Dokumente bereit: Todesbescheinigung (Leichenschauschein) bei Ledigen: Geburtsurkunde bei Verheirateten: Stammbuch oder Heiratsurkunde bei Verwitweten: zusätzlich Sterbeurkunde des Ehepartners bei Geschiedenen: zusätzlich Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk Personalausweis der/des Verstorbenen Versicherungskarte der Krankenkasse Rentenunterlagen In allen Bestattungsangelegenheiten sind wir für Sie da!
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Was ist zu tun im Trauerfall? Zuerst muss der Arzt benachrichtigt werden. Er stellt den Tod fest und fertigt die Todesbescheinigung aus. Unmittelbar danach sollten Sie mit uns Kontakt aufnehmen. Wir stehen Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung, auch an Sonn- und Feiertagen. Gerne kommen wir auch zu Ihnen nach Hause. In allen Bestattungsangelegenheiten sind wir für Sie da! Bitte halten Sie zum Trauergespräch folgende Dokumente bereit: Todesbescheinigung (Leichenschauschein) bei Ledigen: Geburtsurkunde bei Verheirateten: Stammbuch oder Heiratsurkunde bei Verwitweten: zusätzlich Sterbeurkunde des Ehepartners bei Geschiedenen: zusätzlich Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk Personalausweis der/des Verstorbenen Versicherungskarte der Krankenkasse Rentenunterlagen In allen Bestattungsangelegenheiten sind wir für Sie da!